Home
Interner Bereich
: :
Passwort vergessen?

Downloads

Bitte wählen Sie den gewünschten Eintrag aus:
1. GNN Formulare
  • 1. Aufnahmeantrag (Stand 2022)
  • 2. Satzung des GNN
  • Anamnesebogen/Einverständniserklärung pdf
    Der EBM 2008 formuliert als fakultativen Inhalt der Versichertenpauschale Zitat "die Erhebung von Behandlungsdaten und Befunden bei anderen Leistungserbringern und Übermittlung erforderlicher Behandlungsdaten und Befunde an andere Leistungserbringer, sofern eine schriftliche Einwilligung des Versicherten, die widerrufen werden kann, vorliegt."
    Mit Hilfe dieses Erfassungsbogens haben Sie wichtige Anamneseinhalte erfasst u.a. auch GdB, MdE und die Einwilligung des Patienten eingeholt.
    Dr. Meyer
  • Anamnesebogen/Einverständniserklärung WORD
    Der EBM 2008 formuliert als fakultativen Inhalt der Versichertenpauschale Zitat "die Erhebung von Behandlungsdaten und Befunden bei anderen Leistungserbringern und Übermittlung erforderlicher Behandlungsdaten und Befunde an andere Leistungserbringer, sofern eine schriftliche Einwilligung des Versicherten, die widerrufen werden kann, vorliegt."
    Mit Hilfe dieses Erfassungsbogens haben Sie wichtige Anamneseinhalte erfasst u.a. auch GdB, MdE und die Einwilligung des Patienten eingeholt.
    Dr. Meyer
  • Bitte um kurzfristige Terminvergabe
    pdf Formular neutral ohne Suchkürzel
  • Bitte um kurzfristige Terminvergabe -WORD
    Formular als Vorlage für andere Regionen
  • Bitte um kurzfristige TERMINVERGABE DOC-Comfort
    Durch moderne Telefonanlagen wird die Kontaktaufnahme unter uns Koll. immer schwieriger. GNN Vorstandsmitglied Dr. P. Fleischmann hat ein Formular auf der Basis des PVS DOC-Comfort zum Inforamationsaustausch bei der Notwendigkeit einer kurzfristigen Terminvergabe entworfen, das sich in seiner Praxis sehr bewährt hat.
    Dr. Meyer
  • Bitte um kurzfristige TERMINVERGABE Quincy
    das gleiche Formular unter der Sofware der Fa. Frey namens QuincyWin
  • BTM - Bescheinigung für Auslandsreisen (pdf)
    Viele Patienten sind in Deutschland dauerhaft auf die Einnahme von Arzneimitteln, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, angewiesen. Manche scheuen sich davor, Urlaubsreisen ins Ausland zu unternehmen, weil sie sich um die Qualität der medizinischen Versorgung am Ferienort sorgen und fürchten, Probleme mit der Polizei zu bekommen, wenn sie Betäubungsmittel im Gepäck haben.Grundsätzlich können Patienten Betäubungsmittel, die nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben werden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als (persönlichen) Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen.Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (das sind zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien) soll die Mitnahme der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigten Bescheinigung erfolgen. Das Formular kann bei der Bundesopiumstelle angefordert oder von der Internetseite des BfArM (www.bfarm.de) heruntergeladen werden.
  • Gebührenpflichtige Leistungen nach GOÄ Stand 1.1.2018
 
Zurück


Hessenmed e.V.
Gesundheitsnetz Nordhessen e. V.
c/o Praxis Dr. U. Popert
Goethestraße 70
34119 Kassel
Tel. +49 561 773882
© 2026 CHC ONLINE | SOLVA